Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma
Grafschafter Leckortung Kip & Wolbink GbR
Gültig ab dem 01.08.2022
1 Allgemeines
Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung einer Leckageortung bzw. eine Überprüfung möglicher Schadenursachen für Feuchtigkeitsschäden in dem vom Auftraggeber gewünschten Objekt. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2 Auftrag
Der Auftrag kann telefonisch oder schriftlich erteilt werden. Die Annahme des Auftrages kann ebenfalls telefonisch oder schriftlich erfolgen. Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens wird von der Firma Grafschafter Leckortung Kip & Wolbink GbR nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
Preise:
Unsere Angebote sind freibleibend. Sämtliche Vereinbarungen, Zusagen und Garantien im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch die schriftliche Bestätigung verbindlich. Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Bestätigung der Firma Grafschafter Leckortung Kip & Wolbink GbR und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdatenunverändert bleiben. Die Preise verstehen sich in EUR zzgl. der zum Zeitpunkt der erbrachten Leistung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3 Durchführung des Auftrags
Die Firma Grafschafter Leckortung Kip & Wolbink GbR, führt seine Tätigkeit persönlich durch. Ist zur Erledigung des Auftrages das Hinzuziehen von Sachverständigen anderer Gewerke erforderlich, so erfolgt deren Beauftragung im Namen des Auftraggebers. Weiterhin ist der Sachverständige berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrages Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen zu erstellen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Der Sachverständige hat die Dokumentation des durchgeführten Auftrags ist innerhalb einer angemessenen Frist zu erstellen.
4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für den Sachverständigen notwendigen Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Er hat den Sachverständigen bei seiner Arbeit zu unterstützen und ihm den Zugang zu sämtlichen, für die Durchführung erforderlichen Räumlichkeiten zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Sachverständigen unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die für die Durchführung seiner Tätigkeit von Belange sind.
Der Auftraggeber darf dem Sachverständigen keine Weisungen erteilen, die dessen tatsächliche Feststellungen oder das Ergebnis seines Berichtes verfälschen können.
Notwendige Energie, die für die zur Durchführung der Tätigkeit erforderlichen Gerätschaften erforderlich werden kann, sind der Firma Grafschafter Leckortung Kip & Wolbink GbR, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Entstehende Schäden am Gebäude, die für die Durchführung des Ortungseinsatzes erforderlich werden (Erstellung von Aufbrüchen in Wand, Boden, Decke) sowie erstellte Messöffnungen (Bohrlöcher etc.), denen keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, können der Firma Leckortung Kip & Wolbink GbR nicht in Rechnung gestellt werden. Auf das Beseitigen dieser Schäden, sowie die Reinigung und Entsorgung von Verunreinigungen, besteht kein Anspruch.
5 Schweigepflicht des Sachverständigen
Der Sachverständige unterliegt gemäß § 203 StGB einer mit Strafe bewehrten Schweigepflicht. Dementsprechend ist es ihm auch vertraglich untersagt, das Gutachten selbst oder Tatsachen oder Unterlagen, die ihm im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit anvertraut worden oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus. Diese Schweigepflicht gilt auch für alle im Betrieb des Sachverständigen mitarbeitenden Personen. Der Sachverständige hat dafür zu sorgen, dass die Schweigepflicht von den genannten Personen eingehalten wird. Der Sachverständige ist zur Offenbarung, Weitergabe oder eigenen Verwendung der bei der Durchführung der Tätigkeit erlangten Kenntnis befugt, wenn er auf Grund von gesetzlichen Vorschriften dazu verpflichtet ist oder sein Auftraggeber ihn ausdrücklich und schriftlich von der Schweigepflicht entbindet.
6 Urheberrecht
Die Firma Grafschafter Leckortung Kip & Wolbink GbR, hat an der von ihr erstellten Dokumentation das Urheberrecht. Der Auftraggeber darf, die von ihm in Auftrag gegebene Leistung incl. Dokumentation nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Die Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung und Veröffentlichung sind nur dann möglich, wenn der Sachverständige hierzu ausdrücklich sein schriftliches Einverständnis gegeben hat.
7 Einwilligung Datenverarbeitung
Ich willige ein, das die Firma Grafschafter Leckortung Kip & Wolbink GbR, das bei der Schadensermittlung entstehende Datenmaterial (Fotos, Schriftverkehr etc.), zur weiteren Bearbeitung des Vorgangs speichern und an Dritte weiterleiten darf.
8 Zahlungen
Der volle Rechnungsbetrag der Firma Grafschafter Leckortung Kip & Wolbink GbR, wird mit dem Datum der Rechnungsstellung fällig. Die Leistungen des Sachverständigen unterliegen der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
9 Haftung
Die Firma Grafschafter Leckortung Kip & Wolbink GbR haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt. Sie haftet für Schäden, nur dann, wenn sie die Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht hat. Alle darüberhinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Sollte der Auftraggeber die Dokumentation an Dritte weitergeben, so übernimmt er die persönliche Haftung für Schäden Dritter, die aufgrund der Dokumentation entstehen. Er stellt die Firma Grafschafter Leckortung Kip & Wolbink GbR entsprechend von Haftungsansprüchen Dritter frei.
10 Erfüllungsort / Gerichtsstand
Ort der Erfüllung ist der für den Geschäftssitz zuständige Gerichtsstand.
11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder auch nur teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der vollunwirksamen oder teilunwirksamen Bedingungen tritt dann eine Regelung, die der ganz oder teilunwirksamen Regelung wirtschaftlich und inhaltlich am nächsten kommt, und die zu Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von Parteien als gewollt gewesen anzusehen und mit dem geltenden Recht vereinbar ist.